Das Deutsche Gesetzesportal bietet das gesamte Spektrum an Informationen über Gesetzgebung und Gesetze: vom Entwurf bis zum konsolidierten Gesetzestext einschließlich aller Änderungen. Alles aus einer Hand. Alles auf einen Blick. Alles komplett verlinkt und tagesaktuell.
Damit Sie den Werdegang von Gesetzen mit allen dafür relevanten Inhalten nachvollziehen können, werden Inhalte des Bundesanzeiger Verlags und Inhalte von juris in einer webbasierten Datenbank zusammengeführt und funktional verlinkt. Auf diese Weise entsteht ein einzigartiges Komplettangebot aus:
Die Bundesgesetzblätter I und II sind ab 1949/1951 vollständig verfügbar. Die Drucksachen und Plenarprotokolle werden ab der 15. Legislaturperiode (2003) nachgewiesen. Bei Gesetzesänderungen setzt eine Schnelldokumentation die Änderungen zeitnah in konsolidierte Gesetzestexte um. Zusätzlich steht der komplette aktuelle und historische Bundesrechtsbestand von juris zur Verfügung.
Das GesetzesPortal bietet neben der Datenbank mit Dokumenten zur Gesetzgebung zusätzlich einen Informationsdienst per E-Mail an.
Wählen Sie aus insgesamt 26 Themengebieten (z. B. Zivil- und Strafrecht, Steuerrecht oder Energiepolitik) die Fachbereiche aus, zu denen Sie über aktuelle Dokumente per E-Mail informiert werden möchten. Oder hinterlegen Sie gleich ein individuelles Suchwort im GesetzesPortal und schränken Sie Ihren täglichen Informationsfluss auf das für Sie Wesentliche ein.
Eine besondere Funktionalität ermöglicht es, den vollständigen Werdegang einer Vorschrift zu rekonstruieren und in einem Gesamtüberblick darzustellen. Jedes wichtige Dokument des Werdegangs kann aus dieser Darstellung heraus aufgerufen werden.
Die Inhalte des Gesetzesportals können zum Festpreis von 29,80 €/Monat (zzgl. MwSt.) für die Einzelplatzlizenz bezogen werden.
